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Donnerstag, 14. April 2016, 15:15

Böhmermann vs. Erdogan

http://verfassungsblog.de/erlaubte-schma…an-boehmermann/

Im vorstehend verlinkten Text findet sich eine ausführliche verfassungsrechtliche Analyse zur möglichen Strafbarkeit der Äußerungen von Jan Böhmermann zu Lasten ( nur ? ) von Erdogan . Wobei ich mich erst einmal nur zu dem folgenden Zitat des Autors Alexander Thiele äußern möchte :

Zitat

"Bei der (satirischen) Kritik an Politikern kommt hinzu, dass eine solche öffentliche Auseinandersetzung mit politischen Fragen unabdingbare Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Demokratie ist."

Weit gefehlt , Herr Thiele : Auf Satire zieht man sich zurück, wo man Dinge nicht beim Namen nennen darf. So sind ja auch die "fasenachtlichen" Büttenreden in Deutschland in einer Zeit französicher Besatzung entstanden. Und jetzt wollen Sie uns allen Ernstes weis machen, dass die notmaßnahmliche Verfremdung von Zusammenhängen essentiell für eine Demokratie sei. Einer Staatsform also, in der jedermann zu jeder Zeit seine Meinung so äußern darf, wie er es für richtig und zweckmäßig hält.

Wenn es also für Satire einen Bedarf gibt, dann doch nicht etwa, weil irgend jemand daran gehindert wäre, seine Meinung in sachlich - unverfälschter Form zu äußern. Sondern allein deshalb, weil es Menschen gibt, die es witzig finden, wie sich Böhmermann und Co an ihr Publikum Beifall heischend "heranschmeißen" .

Eine über die Verbreitung von Klamauk , Krakeel und Kotzigkeit hinausgehende " Funktion" erkenne ich im Mainstream bundesdeutscher Satire nur noch in der regelmäßig linksideologisch orientierten und dem entsprechend agitierenden Propaganda dieser Branche.

Im Übrigen frage ich mich, was es mit Demokratie zu tun hat, dass die Meinungsfreiheit eines Satirikers eine andere Qualität haben soll als die Meinungsfreiheit eines Bürgers, der dieser offensichtlich hoch privilegierten Branche nicht angehört. Einer Gesippschaft , die sich der zwar der eigenen, nicht aber der Meinungsfreiheit Andersdenkender verpflichtet zu fühlen scheint.

Wenn das Kunst ist, dann bleibe ich gern Kulturbanause.

Gruß FKS

2

Freitag, 15. April 2016, 20:11

Diese geistlosen Auswüchse eines "Künstlers" - wohl nur in dessen Eigendefinition zur Kenntnis nehmend, erstaunt mich viemehr der jüngste "Bauchfleck" der Kanzlerin. Der eigenen, pardon "Blödheit" wegen, in versuchter Kaschierung im Lichte der Gemeinschaft nun ausgeliefert zu sein, gegenüber diesem diktatorisch agierenden Dünnbrettbohrer alias Erdogan.

Es wäre wohl längst an der Zeit, wenn diese verpeilte "Fregatte" endlich ihre Segerl streicht. Deutschland hat einen guten Kanzler verdient!

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Samstag, 16. April 2016, 03:03

Diese geistlosen Auswüchse eines "Künstlers" - wohl nur in dessen Eigendefinition zur Kenntnis nehmend, erstaunt mich viemehr der jüngste "Bauchfleck" der Kanzlerin. Der eigenen, pardon "Blödheit" wegen, in versuchter Kaschierung im Lichte der Gemeinschaft nun ausgeliefert zu sein, gegenüber diesem diktatorisch agierenden Dünnbrettbohrer alias Erdogan.

Es wäre wohl längst an der Zeit, wenn diese verpeilte "Fregatte" endlich ihre Segerl streicht. Deutschland hat einen guten Kanzler verdient!


Ihre Meinung zu Frau Merkel ist mir nun wirklich hinreichend bekannt. Aber wenn es denn schon sein muss, dass Sie mir damit nahezu jedes politische Thema "vermerkeln", dann nennen Sie doch bitte mal eine Person, die Ihnen als deutscher Kanzler goutieren würde.

Zu meinem eigentlichen Thema : In erster Linie und mit weitem Abstand vor anderem geht es darum, was der Mainstream in Deutschland unter "Meinungsfreiheit" versteht bzw. praktiziert sehen will.

Wobei man über die Vorstellungen von Leuten wie Erdogan und seinen Fans mMn nur insofern reden muss, als diese Fans in Deutschland leben bzw. einen deutschen Pass haben. Sich aber anscheinend niemand die Frage stellt, was allein diese Tatsache für dieses Land bedeutet. So ist Erdogan selbst nur die Doppelspitze eines Eisbergs, mit einem Hauptgipfel in der Türkei ,einem Nebengipfel in Deutschland und Ausläufern über ganz Mitteleuropa.

Dagegen ist mir das , was sich in Böhmermanns " Gedicht" offenbart , mir zwar auch zuwider , wäre aber noch zu ertragen , würden nicht praktisch alle so genannten "Eliten" dieses Landes mit Solidaritätsbekundungen geradezu überschlagen.

Im Übrigen kann ich Böhmermanns Elaborat nicht nur "geistlos" finden. Jedenfalls scheint mir das Spektrum zwischen "geistlos und geistreich" hier absolut nicht die passende Kategorie zu sein.

Zumal sich die Meinung ja darin erschöpft, dass Böhmermann erklärter Maßen selbst zum Ausdruck bringt, dass es sich um eine "Schmäkritik" handelt die durch das Recht auf Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt werden kann. Nur hält er dies in seinem Fall für nicht strafwürdig, weil er dies in in der guten Absicht getan habe, seine Mitmenschendamit aufzuklären über die Grenzen der Meinungsfreiheit.

Dümmer geht es kaum noch. Denn die angebliche "edukatorische" Absicht ist natürlich nur Vorwand, um die Tat schon im Vorhimein zu rechtfertigen.

Der Mann will aber keine Aufkärung sondern vor allem Aufsehen , wie es der Kommentar eines Leserbriefs zutreffend zusammengefasst hat .
Ein "Rehhtsgelehrter", der in einem "Gutachten" allen Ernstes von der Ernsthaftigkeit der edukatorischen Absicht Böhmermannd ausgeht, kann dabei nicht ganz bei Trost gewesen sein , um es mal mit größtmöglicher Zurückhaltung auszudrücken.

Gruß FKS

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