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Donnerstag, 25. April 2013, 16:03

Der Fall Hoeneß und das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz

Nachdem ich mir das zweifelhafte Vergnügen mehrerer Talkshows zum Thema angetan habe , sehe ich hier Diskussionsbedarf. Denn das Zeug, was einem da präsentiert wurde , von Leuten, die es eigentlich besser wissen müssten, riecht stark nach bewusster Volksverdummung.

Was die Person von Uli Hoeneß angeht, so wundere ich mich schon über die anscheinend doch sehr große Zahl derer, die heute behaupten, bis dato sei der Uli Hoeneß für sie ein Vorbild gewesen . ich jedenfalls habe seine Auftritte als in der Regel eher weniger sympathisch in Erinnerung. Und bin im Übrigen der Meinung, dass niemand zum "Vorbild - Sein" verpflichtet ist. Wer meint , jemanden zu seinem Vorbild erküren zu müssen, tut dies auf eigenes Risiko, für das er niemand in Haftung nehmen kann.

Gruß FKS

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Donnerstag, 25. April 2013, 17:05

Bei denen, die momentan auf Uli Hoeneß eindreschen, meine ich stark verschiedene Motive zu erkennen: Da gibt es z.B. eine Gruppe, die dies aus Rache tut. Die öffentlichen Auftritte von Herrn Hoeneß in den letzten Jahren waren ja doch manchmal von einer gewissen Großspurigkeit getragen, die manche Leute offensichtlich so stark provoziert hat, dass sie es jetzt geradezu genüsslich auskosten, ihn untergehen zu sehen und auf den am Boden liegenden auch noch nachzutreten. Dazu gehört auch die raffinierte Taktik, ihn auf einmal (sozusagen nachträglich) zum Vorbild zu erklären. Denn es sind doch gerade die, die sich vor dem Vorfall sicherlich lieber jeden anderen, aber garantiert nicht Hoeneß, zum Vorbild nahmen, die ihn jetzt als gescheitertes Vorbild dastehen lassen. Eine andere Gruppe treibt schlicht und ergreifend der Neid auf das viele Geld, das Uli Hoeneß besitzt. Das sind niedere Instinkte, die meist in den auf offener Straße mit "Lieschen Müller" geführten Interviews zu Tage treten.

Wieder eine andere Gruppe benutzt es als reine Wahlkampftaktik, um der CDU/CSU und FDP eins auszuwischen. Erstens weil Herr Hoeneß diesen Parteien nahe stand, auch öffentlich, und zweites wegen des Steuerabkommens mit der Schweiz. Dazu passt auch, dass die in solchen Dingen hochintelligente und mit einem todsicheren Machtinstinkt ausgestattete Kanzlerin sofort nach Bekanntwerden der Affäre durch ihren Sprecher hat ausrichten lassen, dass sie enttäuscht sei und sich so distanziert hat, um nur ja nicht den öffentlichen Eindruck zu erwecken, CDU und Hoeneß gehörten noch irgendwie zusammen.

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Donnerstag, 25. April 2013, 20:39

Erstens weil Herr Hoeneß diesen Parteien nahe stand,
.....wenn es denn wenigstens so wäre. Nach dem, was ich gestern im TV gehört habe, unterstützt der Uli Hoeneß im Kampf um das Münchner Rathaus den designierten Nachfolger von Herrn Uhde. Was den Uhde aber nicht hindert , im TV den Verdacht zu streuen, der Seehofer habe möglicher Weise schon länger von den Steuersünden des Hoeneß gewusst und so habe der Seehofer dem Steuerabkommen mit der Schweiz zugestimmt , um den Hoeneß aus dem Schlamassel zu helfen.
Im Übrigen : Wer das Steuerabkommen kennt und dennoch behauptet, dass der Hoeneß damit hätte auch finanziell besser wegkommen können als mit einer ( rechtzeitigen ) Selbstanzeige , ist entweder dumm oder ein infamer Lügner.

Aber der Hoeneß ist nicht dumm und hätte sicher gerne mehr bezahlt , wenn es denn nach schweizerischer Art anonym erfolgt wäre. Zwar ist auch im Fall einer Selbstanzeige die Steuerbehörde zur Wahrung des Steuergeheimnisses streng verpflichtet, die Angelegenheit nicht in irgend einer Weise nach außen zu tragen. aber wie Derartiges sich in diesem Lande nun mal entwickelt hat, war dem Uli Hoeneß natürlich klar, dass man oder zumindest einer Mittel und Wege finden würde, um seine ( Hoeneß' ) Steuersünden in die Öffentlichkeit zu bringen.

Gruß FKS

4

Freitag, 26. April 2013, 09:22

.....wenn es denn wenigstens so wäre. Nach dem, was ich gestern im TV gehört habe, unterstützt der Uli Hoeneß im Kampf um das Münchner Rathaus den designierten Nachfolger von Herrn Uhde.
Das ist richtig, liegt aber in den Besonderheiten der Münchner Stadtpolitik begründet, die wieder ein ganz eigenes Kapitel darstellt, insofern getrennt zu sehen ist von der sonstigen Parteipolitik. Ude hat sich zu der Angelegenheit ja auch nur deshalb geäußert, weil er bei der nächsten Landtagswahl Seehofer als Ministerpräsident ablösen möchte. Ansonsten hätte er wahrscheinlich den Mund gehalten. Bezüglich der Landes- und Bundespolitik hat Hoeneß ja nie einen Hehl daraus gemacht, welchen Parteien er nahe steht, zumal diese ihn ja sogar zum Kandidaten machen wollten.

aber wie Derartiges sich in diesem Lande nun mal entwickelt hat, war dem Uli Hoeneß natürlich klar, dass man oder zumindest einer Mittel und Wege finden würde, um seine ( Hoeneß' ) Steuersünden in die Öffentlichkeit zu bringen.
Wenn man bei der ganzen Angelegenheit schon unbedingt einen Skandal finden will, dann würde ich ihn auch noch am ehesten in der Tatsache begründet sehen, dass solche Dinge an die Öffentlichkeit gelangen, weil irgendeiner ungestraft ausplaudert. Mich nervt der Stil dieser in den Medien omnipräsenten Debatte ohne Ende, und eigentlich auch die Debatte selbst. Denn dass Angelegenheiten mit Ermittlungsbehörden nicht-öffentlich bleiben, gehört für mich zu den grundlegenden Persönlichkeitsrechten des Einzelnen. Da kann man wirklich nur froh sein, dass man nicht prominent ist. Insbesondere, wenn man sich dann auch noch auf dem Altar des parteipolitischen Wahlkampfes opfern lassen muss...

5

Freitag, 26. April 2013, 16:45

Unabhängig davon, ob das Öffentlichmachen dieses Vorganges wirklich sein musste (in unserer heutigen Medienlandschaft erscheint mir das unvermeidlich) ist es halt eine Tatsache, dass er Steuern in großem Maß hinterzogen hat. Dafür wird er nun zur Rechenschaft gezogen.

Ich persönlich bringe diesen Teil von Hoeneß nicht zusammen mit den anderen Facetten, die über ihn bekannt sind: Da ist jemand, der vielen Menschen persönlich hilft (z. B. Gerd Müller), der große Summen gespendet hat und keine Auftrittsgage für sich verwendet. Was treibt so jemanden, der hier in Deutschland ganz selbstverständlich all seine Steuern zahlt, dazu an dieser Stelle Steuerhinterziehung zu begehen?

So hoch seine Verdienste auch ansonsten sein mögen, einen Vorteil in seinem Steuerverfahren kann er davon nicht erwarten.

6

Samstag, 27. April 2013, 16:39

Ich stimme Arrhenius ausdrücklich zu. Steuerhinterziehung ist ein Betrugstatbestand und dem entsprechend strafrechtlich zu verfolgen. Und wenn Geld in der Schweiz angelegt wird, dann mMn regelmäßig deshalb, weil die Betreffenden dem Staat weniger Steuern bezahlen möchten als das Gesetz es verlangt. Alles andere sind zumindest in aller Regel Ausreden.

So möchte ich auch nicht in den Verdacht geraten, hier etwas beschönigen zu wollen. Aber mMn ist Gegenrede zu sachlich haltlosen Dramatisierungen nicht nur angebracht, sondern notwendig.

So spricht die EU von schätzungsweise 150 Milliarden Euro, die dem deutschen Fiskus Jahr für Jahr wegen nicht gezahlter Steuern und Abgaben entgehen. Und natürlich wird hier bisweilen gern der Eindruck erweckt, dass dieser Betrag wenn nicht in Gänze, so doch im Wesentlichen auf unversteuerten , in so genannten Steueroasen erzielten Erträge beruhen würde. Tatsächlich aber steht hier die Schwarzarbeit auf Rang 1 . Und auf Rang 2 die Erträge aus Geschäftsbereichen, die zwar per se verboten sind , aber gleichwohl natürlich steuerpflichtig sind und den Einlassungen eines damit beschäftigten, beamteten Kriminalsten ( am vergangen Donnerstag bei Illner ) allein schon etwa 50 Milliarden pro Jahr ausmachen. So dass am Ende für die unversteuerten , in Steueroasen "nur" etwa 30 - 40 Milliarden übrig bleiben dürfte.

Zur Schwarzarbeit ein Beispiel. Ich beschäftige eine Putzhilfe, die aus hier nicht relevanten Gründen keinen Minijob mehr ausüben darf. Ich also die üblichen Abgaben leisten muss. In Zahlen ausgedrückt betragen diese etwa 3/4 des an den Arbeitnehmer ausgezahlten Nettolohns. Wenn ich jetzt einmal schlicht gegriffen von einem Nettolohn von 200 Euro pro Monat ausgehe. so würden gleichzeitig 150 Euro an Steuern und Abgaben fällig. Im Jahr also mindestes 1800 Euro , tatsächlich aber für zwei Monate mehr, wenn man Weihnachsgeld in Höhe eines Monatslohns berücksichtigt und mit einem weiteren Monatslohn für nicht in Anspruch genommenen Urlaub entschädigt. in Regelfall also 2000 Euro pro Jahr, um die man im Fall von Schwarzarbeit den Staat betrügen würde. Und man zum Vergleich derzeit bei einem (unrealistisch hoch ) angesetzten Zinssatz von 2% p.a. etwa 400 000.- Euro unversteuert auf der Bank haben müsste, um den Staat in gleicher Höhe zu betrügen.

Noch eine andere Zahl : Nach einer Anfrage einer Zeitung ( ich glaube, dass es "DIE ZEIT" war) sind laut Auskunft der Finanzbehörden der Bundesländer in den letzen ( drei ? ) Jahren insgesamt 2,05 Milliarden auf Grund von insgesamt 47400 Selbstanzeigen zusätzlich eingenommen worden. Was pro "Steuerhinterzieher" rund 43 000 Euro ergibt und einem hinterzogen Betrag pro Fall von 33 000 Euro entsprechen dürfte. Bei einem Hinterziehungszeitraum von 10 Jahren also 3 300 Euro pro Jahr und Fall. Ich meine, dass diese Zahlen für sich selbst sprechen und erinnere mich an ein früheres Zitat von Arrhenius aus dem Mertens - Forum. Wenn ich mich recht erinnere, war es aus dem Matthäus - Evangelium ... Und richte dieses natürlich an uns alle und möchte vorerst einmal darauf verzichten , hier bestimmte Gruppen zu nennen.

Gruß FKS

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Friedrich Karl Schmidt« (28. April 2013, 17:53)


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Samstag, 27. April 2013, 18:35

Ich meine, dass diese Zahlen für sich selbst sprechen und erinnere mich an ein früheres Zitat von Arrhenius aus dem Mertens - Forum. Wenn ich mich recht erinnere, war es aus dem Matthäus - Evangelium ...
Ihre Erinnerung trügt sie nicht - ich hab mir schon manchen Schmarrn, wie man in Bayern so schön sagt, zusammen geschrieben.

Gruß

arrhenius

8

Samstag, 27. April 2013, 19:26

Zum gescheiterten Steuerabkommen Schweiz - Deutschland

Die im Bundesrat gescheiterte Fassung dieses Abkommens sah vor, dass zur Abgeltung der ab 2002 und für einen Zeitraum von insgesamt 10 Jahren hinterzogene Steuern von jedem Konto eines deutschen Bürgers in der Schweiz Beträge zwischen mindestens 21 % und höchstens 41 % abgebucht und anonym über die zuständige Schweizer Bundesbehörde an den deutschen Fiskus weitergeleitet werden. Wobei sich die Prozentangaben auf die Kapitalstände und nicht etwa auf die Erträge beziehen. So dass also auch für mathematisch weniger Befähigte bereits der Augenschein vermuten lassen sollte , dass es eher unwahrscheinlich ist, dass sich jemand hier besser stehen würde als bei einer Selbstanzeige. Mit Zinsen jedenfalls dürften die hier notwendigen Erträge jedenfalls nicht zu erzielen sein.

Schon gar nicht unter Beachtung des Umstands, dass ein diesbezügliches Abkommen bereits existiert und seit 2005 von Zinserträgen deutscher Staatsbürger auf Konten Schweizer Banken eine Quellensteuer von anfänglich 15 % , dann ab 2007 20 % und ab 2011 35% erhoben wird und von diesen Beträgen jeweils 75% an die deutschen Steuerbehörden weitergegeben werden. Und somit für jeden nicht Irregeleiteten klar sein müsste, dass in puncto Zinsbesteuerung der deutsche Fiskus ab 2011 überhaupt keine Einbußen mehr haben dürfte, alldieweil sich bei mir für 0,75 x 35 % = 26,5 % ergibt, was sogar eine Winzigkeit mehr ist als die 26,375 Prozent, die in Deutschland als Abgeltungssteuer einschließlich Soli von den Banken anonym an die Steuerbehörden abgeführt werden.

Wieviel konnte realistisch betrachtet im Zehnjahreszeitraum ab 2002 an Zinsen erzielt werden. In Deutschland scheint mir im Zeitraum 2008 - 2011 ein Durchschiitswert von 2,5 % angemessen, 2007 etwa 5 % , und für die verbleibenden 5 Jahre bis 2002 setze ich auch einmal 5 % an. Was eher zu hoch als zu niedrig sein dürfte, da man in der Schweiz regelmäßig weniger erzielt, weil in die dort zu erzielenden Zinssätze der "Umstand" , dass keine oder zu wenig Steuern darauf erhoben werden, bereits eingepreist ist. Rechne ich gleichwohl mit diesen Sätzen, so würde sich mit Zins und Zinsezins eine Kapitalerhöhung um einen Faktor 1,48 also einem Gesamtertrag von insgesamt 48 % des anfänglich eingebrachten Kapitals ergeben, Nimmt man nun an, dass diese nach deutschem Recht rückwirkend zu besteuern sind, so ergibt sich bei Annahme des Höchsteuersatzes von 41 % einschließlich Soli für die ersten sechs Jahre und Abgeltungssteuer für die letzten vier Jahre nach Steuern ein Wachstumsfaktor von 1,21 entprechend einen Zinsertrag nach Steuern von 21 % , so dass die Differenz von 48% - 21% = 27 % des Anfangskapitals den hinterzogenen Steuern entspricht. Nach dem gescheiterten Abkommen aber mindestens 21 % , aber dies nicht etwa des Anfangskapitals, sondern eines in aller Regel höheren Kapitals als Nachzahlung abzuführen gewesen wären, das ich hier einmal mit dem 1,4 fachen des Anfangskapitals ansetze. Was etwa dem Kapitalstand von 2009 entsprechen dürfte ein Datum , das man bewusst so gelegt hat, dass es einem Kapitalanleger wenig gebracht hätte, wenn er nach bekannt werden der Regularien größere Abhebungen getätigt hätte, um die Bemessungsgrundlage für seinen individuellen Abgeltungsbetrag zu reduzieren. bringe ich nun das 1,4 fache des Anfangskapitals in Ansatz dann ergibt sich bei der Minimalquote von 21 % ein Abgeltungsbetrag in höhe des 21 % x 1,4 = 29,4 % fachen des Anfangskapitals, während sich für die hinterzogenen Steuern nur das 27 % fache des anfänglichen Kapitals ergeben hatte.

Korrekter Weise währen dann aber noch die Nachzahlungszinsen zu berücksichtigen und die bereits gemäß bestehenden Steuerabkommen erhobene Quellensteuer vom Betrag der hinterzogenen Steuern abzuziehen. Aber dies zu berechnen überlasse ich mal anderen. Denn für mich ist schon jetzt hinreichend belegt, dass bei Annahme von ausschließlich Zinserträgen der "Steuerbetrüger" bei Anwendung des Abkommens nicht finanziell bevorteilt gewesen wäre gegenüber dem Fall einer Selbstanzeige oder im Abkommen vorgesehenen Alternative einer "Meldung der Daten an die deutschen Steuerbehörden".

Gruß FKS

9

Samstag, 27. April 2013, 20:56

Zur Berechtigung der Selbstanzeige

Vorab möchte ich zum Ausdruck bringen, , dass ich der Auffassung bin, dass die Entschädigung der Opfer von Straftaten Vorrang haben müsste vor dem im Grunde natürlich nicht zu bestreitenden Recht des Staates , Straftaten gleich welcher Art zu bestrafen. Und diesem Prinzip folgend ergeben sich zwangsläufig Unterschiede in der strafrechtlichen Behandlung von Gewalttätern im Vergleich zu Betrügern.

Während Gewalttäter in schweren Fällen ihrem Opfer ein in der Regel nicht wieder gut zu machenden Schaden zufügen , ist dies bei Betrugsdelikten völlig anders, da es hier im Prinzip immer möglich ist , den Schaden in vollem Umfang wieder gut zu machen. Und soweit dieses geschieht und insbesondere dann, wenn ein noch nicht entdeckter Täter vollumfänglich Schadenersatz einschließlich Zins und Zinseszins leistet, sehe ich den dann noch verbleibenden Strafanspruch des Staates gegen den Täter nur noch äußerst gering und halte ein angemessenenes Entgelt an die Staatskasse in aller Regel für ausreichend .

Die jetzt zunehmend zu beobachtenden Versuche, den Steuerbetrug in eine höhere Qualität von Kriminalität hineinreden zu wollen , halte ich für populistische Polemik billigster Art. Was im Übrigen genau so für die letzten Äußerungen von Herrn Seehofer gilt, wie für die - zurückhaltend ausgedrückt - seltsamen Vergleiche, wie sie den Herren Gabriel und Borjans eingefallen sind. Auch den angeblichen Experten Ondracek, ehemalider Steuerfahnder , wie auch ehemaliger Vorsitzender der Steuergewerkschaft, möchte ich hier nennen, dessen ständige Mutmaßungen zu Lasten des Beschuldigten mir persönlich nicht zuletzt auch deshalb mehr als vielleicht anderen auf den berühmten Senkel gehen, weil es gerade mal ein halbes Jahr her ist, dass mir als damals Beschuldigtem von Moderatoren eines Forums und deren Einschleimerfans auch widerfahren ist, dass haltlos zu meinen Lasten gemutmaßt und nachgeredet wurde, wenn es mal gerade nicht die schiere Unwahrheit war, die mir nachgesagt wurde.

Für mich ist unübersehbar, dass bestimmte Kreise in Deutschland eine Stimmung herbeizureden versuchen, die Leute wie Hoeneß unbedingt hinter Gittern sehen möchte. Was ich ganz allgemein für völlig überzogen halte . Auch bin ich dezidiert der Auffassung , dass die Strafzumessung bei einem Steuerbetrüger nicht nur am absoluten Betrag der Steuerverkürzung orientiert sein darf, sondern nach meiner Überzeugung auch berücksichtigt werden müsste, wieviel Einkommensteuer der Delinquent im gleichen Zeitraum bezahlt hat.
Wenn ein langjährigen Unternehmer , der mehr als eine Million Steuern im Verlauf von zehn Jahren hinterzogen hat, im gleichen Zeitraum aber 20 Millionen an Einkommensteuer abgeführt hat, dass der genau so bestraft werden soll wie einer, der den gleichen Betrag hinterzogen hat und so gut wie keine Einkommensteuer bezahlt hat , ist mit meinem Rechtsverständnis jedenfalls nicht vereinbar.


Gruß FKS

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Friedrich Karl Schmidt« (27. April 2013, 23:26)


10

Sonntag, 28. April 2013, 17:47

Ich persönlich bringe diesen Teil von Hoeneß nicht zusammen mit den anderen Facetten, die über ihn bekannt sind: Da ist jemand, der vielen Menschen persönlich hilft (z. B. Gerd Müller), der große Summen gespendet hat und keine Auftrittsgage für sich verwendet. Was treibt so jemanden, der hier in Deutschland ganz selbstverständlich all seine Steuern zahlt, dazu an dieser Stelle Steuerhinterziehung zu begehen?
Ich denke, dass es sich im Prinzip immer um das gleiche Phänomen handelt. Es scheint mir tief in der menschlichen Natur verwurzelt, dass man soviel man auch bereits hat , immer noch mehr haben will. Was im Übrigen nicht unbedingt Besitz im Sinn von Eigentum bedeuten muss, im Grunde genügt die Verfügungsgewalt. Man möchte gestalten und möglichst viel bewegen können. Denn für die eigene Person kann man ein wirklich großes Vermögen ja gar nicht verbrauchen. Und abgesehen von wenigen unrühmlichen Ausnahmen findet das auch nicht statt. Große Vermögen gehen nur durch Fehlinvestitionen und andere Unfähigkeitsbeweise der Geschäftsführung verloren. Die meisten Milliardäre leben relativ bescheiden. Aber bei dauerhaft erfolgreicher Geschäftstätigkeit erhebt man sich auch schon mal über den Staat und meint, mit seinem Eigentum der Allgemeinheit besser und effizienter dienen zu können als die Organe des Staates. Und mit dieser Pseudomoral im Kopf ist die Aktivierungsschwelle zum Steuerbetrug nur noch gering. Und wenn man mal drinhängt , ist der Rückweg schwierig. Dies jedenfalls für Personen , die "in der Öffentlichkeit stehen". Und wie der Fall Hoeneß zu zeigen scheint, kann die in der öffentlichen Wahrnehmung als zu barmherzig erscheinende Selbstanzeige auch mal zur Falle werden.

Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass der Hoeneß in seiner Selbstanzeige steuerlich relevante Sachverhalte bewusst verschwiegen haben könnte. Und die zweite Möglichkeit, die ihn die strafbefreiende Wirkung seiner Selbstanzeige gekostet haben könnte, erscheint mir auch nicht gerade wahrscheinlich. Da die Selbstanzeige im Januar erfolgt ist, Durchsuchungsbefehl und Haftbefehl aber erst im März präsentiert wurden, stelle ich mir schon die Frage, warum die Ermittlungsbehörde so lange gebraucht hat, um festzustellen , dass sie bereits gegen Hoeneß bereits zum Zeitpunkt der Selbstanzeige ermittelt hat. Denn nach meiner letzten ARD - Erkenntnis hat nicht etwa die Staatsanwaltschaft, sondern die Steuerfahndung Haft - und Durchsuchungsbefehl erwirkt. Die Geschichte bleibt dubios. Insbesondere verstehe ich nicht, warum die Ermittlungsbehörde nicht wenigstens Klartext in Bezug auf die Termine redet. Anstatt nur pressseuntauglich herumzuschwurbeln, hätte man doch einfach nur mitteilen müssen : " Gegen Herrn Hoeneß wird seit dem .... ermittelt. Und alle diesbezüglichen Spekulationen wären erledigt.

Wer wie U.Hoeneß reinen Tisch machen will, der sollte künftig anders vorgehen : Der Anwalt geht zu Steuerfahndung und bietet dort an, dass sein Mandant, dessen Namen er vorerst noch nicht nennt, "reinen Tisch" machen möchte und zu diesem Behufe der Steuerfahndung anbietet , ihr all seine Bankverbindungen offen zu legen und die Ermittlungsbehörde bevollmächtigt, alle ihr notwendig erscheinenden Auskünfte dort einzuholen". Dies selbst zu tun und dabei etwas zu vergessen, erscheint mir nach dem jetzigen Kenntnisstand als zu riskant.

Was ja auch deutlich wird dadurch , dass einschlägig tätige Anwälte sagen, dass man mindestens vier Wochen benötige, um eine Selbstanzeige vorzubereiten. Und eine Anwaltskanzlei im Internet verlauten lässt, dass man bei Kapitalständen bis 400 000 Euro lieber die Mehrkosten tragen solle, die bei einer Abwicklung gemäß Steuerabkommen enstehen, weil der im Fall einer Selbstanzeige maximal erreichbare Vorteil im Regelfall durch die entstehenden Anwaltskosten aufgefressen würde. Dieser Rat datiert natürlich zu einem Zeitpunkt , als das Steuerabkommen noch nicht abgelehnt war und der dort vorgesehene Mindestsatz noch bei 19% und noch nicht bei 21 % lag.

Gruß FKS

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Sonntag, 28. April 2013, 18:43

Zum Ankauf von CD's

Der Ankauf von Diebesgut ist mMn auch dann grundsätzlich illegal, wenn es zum Zwecke der Strafverfolgung geschieht. Allerdings kann es im Einzelfall Schuldausschließungs- oder Rechtfertigungsgründe geben. Und so komme ich letztlich schon zu dem Ergebnis, dass sich der Ankauf rechtfertigen lässt. Aber er bleibt gleichwohl rectswidrig. Wenn also das BVG die Verwertung der Daten vor Gericht zugelassen hat, so ändert dies nichts an der Rechtswidrigkeit. So stellt das Gericht ja auch nicht etwa die Rechtmäßigkeit des Ankaufs fest, sondern sagt nur, dass in Bezug auf die Frage ,ob die Verwertung der Daten vor Gericht zulässig sei , es letztlich nicht darauf ankomme, auf welche Art und Weise die Daten in den Besitz der Ermittlungsbehörde gelangt seien.

Also kein Grund , sich selbstgerecht zurückzulehnen Herr Borjans und Herr Kühl. Sondern eher ein Grund, mal darüber nachzudenken, was Sie beim Ankauf der Datensammlungen billigend in Kauf genommen haben. Dass allein das Land NRW für die vom ihm erworbenen diversen CD's nach öffentlichen Einlassungen von FM Borjans 10 Millionen Euro aufwenden musste , mag gerechtfertigt sein dadurch , dass mehrere hundert Millionen Euro an zusätzlichen Steuern eingebracht werden konnten.
Aber dass mit diesem Geld Diebstahl ent - und belohnt wurde, ist eine nicht so leicht zu vertretender Aspekt, meine Herren. Und grotesker Weise haben Sie damit auch noch der Steuerhinterziehung Vorschub geleistet. Denn dass diese Einnahmen jemals in eine Steuererklärung Eingang finden könnten, das glauben Sie ja wohl selber nicht. Und dass Sie diesen Aspekt in Ihren öffentlichen Bekundungen verschweigen , ist ja auch nicht strafbar. Aber das, was die Steuerhinterzieher getan haben , ist ja auch nur ein Verschweigen, das Sie aber dennoch nicht nur als einem Diebstahl gleichwertig zu verkaufen suchen, sondern sogar als Verbrechen wahrgenommen haben wollen.

Gruß FKS

12

Sonntag, 28. April 2013, 19:09

Ich persönlich bringe diesen Teil von Hoeneß nicht zusammen mit den anderen Facetten, die über ihn bekannt sind:
Naja, ich sehe es so: nur weil einer vieles richtig macht, heißt das ja nicht, dass ihm nicht auch ein Fehler unterlaufen kann.

So hoch seine Verdienste auch ansonsten sein mögen, einen Vorteil in seinem Steuerverfahren kann er davon nicht erwarten.
Nein, kann er nicht und ich glaube auch nicht, dass er das tut. Im Moment sieht es m.M.n. auch eher danach aus, dass hier ein Prominenten-Malus zum Tragen kommt anstatt eines Prominenten-Bonus. Immerhin ist es ja so, dass die gefühlten 46999 anderen Selbstanzeiger ihre Angelegenheiten im stillen Kämmerlein regeln durften, ohne dass nach Rücktritt oder sogar Gefängnis gekeift wurde.

13

Mittwoch, 1. Mai 2013, 16:09

Noch ein paar Zahlen zu den durchschnittlich hinterzogenen Beträgen.

Zitat

RheinZeitung 25.04.2013 ,Finanzminister Carsten Kühl (SPD): „Ein solches Verhalten ist unsolidarisch.“ Der Sozialdemokrat weiter: „Steuerhinterziehung ist Diebstahl.“
Unsolidarisch ja und auch ein Betrug. Aber weder ist Steuerbetrug durch Verschweigen von Einnahmen ein Diebstahl, noch hat dieses Verschweigen die gleiche strafrechtliche Qualität wie ein Diebstahl.

Zitat

Finanzminister Kühl rechtfertigte noch einmal den Ankauf der Steuer-CD durch Rheinland-Pfalz. Die 40 000 Datensätze bringen dem Staat seinen Angaben nach 500 Millionen Euro.
Wenn man naheliegend davon ausgeht, dass jedem Datensatz ein Hinterziehungsfall entspricht, dann wären das im Durchschnitt 12500 Euro pro Fall . Was unter Berücksichtigung der Nachzahlungszinsen einem Hinterziehungsbetrag von etwa 9500 Euro entsprechen dürfte . Wobei sich dieser Betrag weiter vermindert, da in den 500 Millionen nicht nur die Nachzahlungszinsen, sondern auch die Geldstrafen bzw. die bei Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldbußen verfügten Bußgelder enthalten sein dürften.. Aber lässt man dieses unberücksichtigt und verteilt die 9500 Euro auf den hier regelmäßig zu betrachtenden 10 - Jahreszeitraum, dann reden wir hier von einem Steuerbetrug in der Größenordnung von 1000 Euro pro Jahr und Person. Wenn jemand 10 Jahre lang eine Putzhilfe beschäftigt und "schwarz bezahlt" , kommt möglicher Weise mehr zusammen. Bei jemand ,der jeden Tag ohne zu bezahlen den ÖPNV in Anspruch nimmt ,kommt in der Regel auch ein höherer Betrag zusammen, selbst dann , wenn man in Rechnung stellt, dass der Gute ein paar mal erwischt wird. Und obwohl beides vieltausendfach in diesen Land vorkommt, würde kein Politiker es wagen können, das Gesetz zu übertreten, nur um diese Straftaten besser verfolgen zu können. Von Leistungserschleichungen anderer Art gar nicht erst zu reden.

Gruß FKS

14

Mittwoch, 1. Mai 2013, 17:59

Finanzminister Borjans und die "individuelle" Wahrheit

Am Tag des Scheiters des Steuerabkommens mit der Schweiz wurde dem Finanzminister NRW Borjans von einer Journalistin vorgehalten, dass die Bundesregierung bei Inkrafttreten des Abkommens zusätzliche Einnahmen von über zehn Milliardwn Euro erwartet hätte. Borjans sinngemäß : ich sehe da erst einmal nur 2,.. Milliarden Euro. Dabei nannte er genau den Betrag, den die Schweiz nach in Kraft Treten des Abkommens , sofort und ohne weitere Prüfung als so zu sagen erste Rate überwiesen hätte. Womit der gute Borjans die Öffentlichkeit bewusst getäuscht hat. Denn dass er es tatsächlich nicht besser gewusst hat, kann man wohl ausschließen.

Zumal der Betrag von 10 Milliarden noch stark untertrieben sein dürfte. Jedenfalls habe ich dazu bei WIKIPEDIA drei verschiedene, auf Schätzungen beruhende Beträge gelesen : 130 , 150, 180 Milliarden Euro. Die Zahlen, die noch vor gar nicht langer zeit von SPD - Politikern oder Grünen öffentlich kommuniziert wurde waren in der Regel sogar noch höher. Auch die angeblichen Steuerausfälle wegen nicht erklärter Ertragssteuern aus diesen Kapitalstädnen wurden fast immer so hoch geschätzt , dass das angelegte Kapital jenseits von 200 Milliarden Euro hätte liegen müssen. Aber selbst wenn man einmal nur von den 130 Milliadren ausgeht und diesen Betrag mit dem im Steuerabkommen vorgesehenen Minimalabgeltungssatz von 21 % multipliziert, ergeben sich über 27 Milliarden zusätzliche Einnahmen zu Gunsten der Bundesrepublik Deutschland.


Was Borjans und Co u.a. verschweigen ist die Tatsache, dass mit Ablauf des Jahres 2012 ein "Jahrgang" hinterzogener Steuern endgütig und uneinbringlich der Verjährung anheim fällt. In der Regel betrifft dies alle im Jahr 2002 unentdeckt hinterzogenen Steuern. Da auf das Jahr 2002 höhere Nachzahlungszinsen als auf jeden anderen Jahrgang entfallen dürften und die Zinsen damals weit höher waren als im Zeitraum 2008 - 2012 , ist der Jahrgang 2002 deutlich überproportional beteiligt an den vor Ablehnung des Steuerabkommens aus selbigem zu erwartenden Zusatzeinnahmen . So dass allein der von Borjans und Co zu verantwortende, wegen Verjährung eintretende Steuerausfall weit höher sein dürfte , als die nach BORJANS angeblich zu erzielenden 2,... Milliarden Euro.

Aber der Herr BORJANS nimmt es auch sonst nicht so genau. So ist seine Behauptung, die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige sei ein im Strafrecht der Bundesrepublick Deutschland einmaliger Fall, zwar formal gesehen nicht falsch, aber "die ganze Wahrheit und nichts als die Wahrheit" ist es auch nicht. So sollte algemein bekannt sein , dass z.B. mehrere Fallgruppen von Betrugsdelikten regelmäßig straffrei bleiben, weil die Herangehensweise der Strafjustiz eine Bestrafung de facto auscchließt.

Da wäre zuerst einmal der Kreditbetrug. Hier beginnt der Fristlauf der auf fünf Jahre festgesetzten Verjährung mit dem Tag der Kapitalüberweisung auf das Konto des Schuldners. Läuft der Kredit also länger als fünf Jahre und wird dieser fünf Jahre lang "bedient", so kann der Schulndner die Zahlunngen nach fünf jahren völlig ungestraft einstellen. Aber selbst wenn er nur eine einzige Rate bezahlt hat, geht die Strafverfolgung regelmäßig davon aus, dass mit dieser einen Zahlung der Schuldner seine Zahlunswilligkeit hinreichend belegt hat und somit straffrei bleibt, weil ein Betrug in der Regel nur dann vorliegt, wenn der Schuldner von Anfang an die Absicht hatte , den Kredit nicht zurückzuzahlen.

Noch krasser der Fall der so genannten "Mietnomaden". Diese stellen ihre Mietzahlungen kurze Zeit nach Einzug ein, und schaffen es in aller Regel , das Räumen des Mietobjekts etwa zwei Jahre hinauszuzögern , um danach in den meisten Fällen das Objekt in weitgehend ruinierten Zustand zu verlassen. Und all dies bisweilen sogar mehrmals hintereinander. Von der Strafjustiz anscheinend unbehelligt und mit Schadenshöhen, die für den betroffen Vermieter so gut wie nie unter Zehntausend Euro liegen.

In den genannte Fällen bleibt ein Täter auch ohne Selbstanzeige straffrei. Er muss auch nichts zahlen. Das Delikt wird einfach aus dem Gegenstandsbereich des Betruges hinausdefiniert.

15

Sonntag, 12. Mai 2013, 14:04

Steuerbetrug von "oben" ?

Steuerbetrug von "oben" gibt es natürlich nicht. Dies allerdings nur deshalb, weil der Staat schon formalrechtlich kein Betrüger sein kann. Aber die Besteuerungspraxis von ( vor 2004 ) so genannten "schwarzen" Fonds , ab 2004 "intransparerenten Fonds" nimmt in Kauf, dass die Anleger Einkommensteuer auch dann bezahlen müssen, wenn ein solcher Fonds nicht nur nichts ausgeschüttet hat, sondern die Fondsanteile sogar noch einen Wertverlust zu verzeichnen hatten .

Zitat aus einem Interview, das eine journalistin von "investment.com" mit einen Steuerfachmann des Namens "STEFAN PATZNER" geführt hat :
Patzner : "Vor 2004 mussten Anleger die Ausschüttungen zuzüglich 90 Prozent des Wertzuwachses aus dem Steuerjahr versteuern, mindestens jedoch 10 Prozent des letzten Anteilpreises im Kalenderjahr – auch wenn der Fonds Verluste gemacht hat. Seit 2004 sind es 70 beziehungsweise 6 Prozent. (....) Schwarze, graue oder weiße Fonds gibt es mittlerweile nicht mehr, nur noch transparente und intransparente. Um als transparent eingestuft zu werden, muss die Gesellschaft innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende die beim Anleger steuerpflichtigen Erträge des Fonds ermitteln, von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bescheinigen lassen und im Bundesanzeiger publizieren. Versäumt sie die Frist, gilt der Fonds als intransparent und wird beim Anleger dementsprechend mit 70 Prozent des jährlichen Wertzuwachses zuzüglich der Ausschüttungen mindestens jedoch mit 6 Prozent des letzten Rücknahmepreises des Kalenderjahres versteuert." Ende des Zitats

In konkreten Zahlen : Selbst wenn der Fonds in einem Steuerjahr einen Verlust erlitten und nichts ausgeschüttet hat, müssen die Anleger mindestens 6 % des am Ende des Steuerjahres bestehenden Restwertes als Einkommen versteuern, also im Fall eines Restwertes ( "Rückkkaufwertes" ) von einer Million Euro 60 000 Euro als Einkommen versteuern, das sie gar nicht hatten. Vor 2004 wären es sogar 100 000 Euro gewesen. Soll man nun die damalige Regierung preisen dafür , dass sie diesen "Tatbestand" abgemildert hat , oder sollte man sie nicht eher fragen, warum sie diesem "Fehltritt" steuerrechtlichen Staatsgebarens nicht total entsorgt hat.

16

Sonntag, 12. Mai 2013, 18:39

Jakob Augstein und die Steuerpläne der Grünen

JAKOB AUGSTEIN , Sohn von Spiegel - Rudolf Augstein , setzt sich in der Talkschow von MB. ILLNER am 09.05.2013 für die Steuerpläne der Grünen ein und möchte die strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen . Zitat : "Ein Drogendealer oder Waffenhändler kommt auch nicht mit einer Selbstanzeige davon." Welch ein Vergleich , Herr Augstein , kann man da nur sagen. Zwar sind Drogendealer und Waffenhändler im "Nebenberuf" auch noch Steuerbetrüger, aber wenn Angehörige dieser Branchen einmal erwischt werden, dann wird man regelmäßig beobachten, dass der Steuerbetrug nicht einmal mitangeklagt wird. Weil er nämlich im Vergleich zum illegalen Handel mit Waffen und Drogen auch der Strafverfolgungsbehörde erst einmal als Bagatelldelikt erscheint , eine vergleichsweise "lässliche Sünde" so zu sagen. Und dies, obwohl der mit Kriminalität anderer Art " in Tateinheit verbundene Steuerbetrug , dem deutschen Fiskus weit höhere Verluste verursacht als die durch nicht erklärte Kapitalerträge hinterzogene Einkommensteuer ausmacht .

Aber differenzierte Betrachtung scheint ja ganz allgemein nicht Ihre Stärke zu sein, Herr Jakob Augstein Und selbst einfachste Mathematik ist es anscheinend auch nicht. Oder sind Ihnen die derzeitigen Realitäten Ihrer so genannten "Krise des Kapitalismus" nicht geläufig ? So ist zwar nicht zu bestreiten, dass "die Reichen" in den letzten Jahren reicher geworden sind. nur sollte man dabei nicht vergessen, dass in Zeiten fallender Börsenkurse das Gegenteil der Fall war. Und zwar weil das gar nicht anders sein kann. So jedenfalls für alle, denen die ideologischen Scheuklappen den Blick für einfache Zusammenhänge noch nicht total verstellt haben und auch noch einen Restbestand an Einsichtsfähigkeit belassen haben. Wenn einer gestern 50 % seines Vermögens verloren hat und es ihm heute gelingt , seine gestrigen Verluste wieder auzugleichen , dann stellen sich Leute wie Sie hin und halten dem Mann vor, dass sein Vermögen um 100 % zugenommen habe.

Und die sogenannte "Krise des Kapitalismus" betreffend , so ist diese doch verursacht durch Staaten in Mehrzahl und einzelne Personen in vielfacher Millionenzahl, die Kredite aufgenommen haben weit hinaus über das, was sie bei realistischer Betrachtung je hätten zurückzahlen können. Vorgänge, an denen so genannte Kapitalisten überwiegend nur als Opfer beteiligt waren, sich allenfalls als Arbeitgeber von Provisionsabstaubern eine Mitverantwortung anlasten müssen.

Zur Vermögenssteuer : Deren Wegfall in 1995 wurde kompensiert durch andere Steuerarten. Unter anderem durch die Erhöhung der Grunderwerbssteuer. Im Übrigen haben wir de facto schon eine Vermögensabgabe insofern, als nun schon seit Jahren die Zinsen von der EZB soweit gesenkt wurden , dass selbst deren unversteuerte Vereinnahmung die Inflation nicht ausgleichen würde. Aber selbst wenn wir den inflationseffekt außer Acht lassen und einmal den Fall eines ehemals Selbsständigen und jetzigen Ruheständlers betrachten, der insgesamt 2 Millionen Euro Vermögen in Wertpapieren angelegt hat , so müsste dieser nach den Steuerplänen der Grünen bei einem Freibetrag von ener Million Nettovermögen für die zweite Million 1,5 % Vermögensabgabe, also 15 000 Euro entrichten. Denen nach derzeitiger Zinsrealität (1% p.a. ) 20 000 Euro Zinsertrag gegenüber stehen, für die noch 25 % Abgeltungssteuer plus Soli zu entrichten sind. In Summe also der gesamte Zinsertrag nach Steuern nicht ausreichen würde, um die Vermögensabgabe für die den Freibetrag übersteigende zweite Million zu bezahlen.

Zur Abschaffung der Abgeltungssteuer : Über deren Erhöhung könnte man reden, nur muss man auch hier folgendes bedenken. Erst einmal die Dividenten betreffend : Mit dem Einführen der Abgeltungssteuer ist das Halbeinkünfteverfahren entfallen, das vom SPD - Finanzminister HANS EICHEL eingeführt wurde. Und dies mMn aus gutem Grund, weil für die ausgeschütteten Dividenden bereits vom Unternehmen Steuern gezahlt wurden, für die ein Aktionär eine Gutschrift erhielt, um deren Betrag sich sein zu versteuernder Gewinn verminderte. Um die damit verbundene Zettelwirtschaft zu beenden, wurde das Haleinkünfteverfahren eingeführt, so dass fortan Dividenden nur mit der Hälfte ihres Betrages einkommensteuerwirksam waren. Wer also jetzt die Abgeltungssteuer abschaffen will müsste anständiger Weise entweder das Halbeinkünfteverfahren wieder aufleben lassen oder zur früheren Zettelwirtschaft mit den Steuergutschriften zurückkehren. Nimmt man das Halbeinkünfteverfahren zum Vergleich, dann müssten für Dividenden in einer Gesamthöhe von 2 Millonen nur 1 Million der individuellen Einkommensteuer unterworfen werden. Nimmt man hierfür einen Steuersatz von 50 % ( maximal 49 % nach den steuerplänen der Grünen ), dann wären dies 500 000 Euro an darauf entfallender Einkommensteuer und somit selbst bei diesem hohen Steuersatz weniger als der bei der derzeit erhobenen Abgeltungssteuer plus Soli abgeführte Steuerbetrag von 527 500 Euro.


Zusammenfassend : Herr Jakob Augstein , ersparen Sie der Öffentlichkeit weitere Kostproben ihres volksverdummenden Gebrabbels.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Friedrich Karl Schmidt« (12. Mai 2013, 18:53)


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Montag, 24. Juni 2013, 12:41

Ich halte es für so gut wie ausgeschlossen, dass der Hoeneß in seiner Selbstanzeige steuerlich relevante Sachverhalte bewusst verschwiegen haben könnte. Und die zweite Möglichkeit, die ihn die strafbefreiende Wirkung seiner Selbstanzeige gekostet haben könnte, erscheint mir auch nicht gerade wahrscheinlich. Da die Selbstanzeige im Januar erfolgt ist, Durchsuchungsbefehl und Haftbefehl aber erst im März präsentiert wurden, stelle ich mir schon die Frage, warum die Ermittlungsbehörde so lange gebraucht hat, um festzustellen , dass sie bereits gegen Hoeneß bereits zum Zeitpunkt der Selbstanzeige ermittelt hat.
Nachdem, was ich gestern gelesen habe, ist dort mittlerweile ein bisschen Licht ins Dunkel gekommen. Denn es lief wohl folgendermaßen ab: es gab eine erste Selbstanzeige im Januar, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnahm. Dann gab es im März noch eine zweite Selbstanzeige. Die erste war wohl unvollständig, die zweite offenbar dann vollständig. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind mittlerweile abgeschlossen und es wird laut Zeitungsbericht im Juli Anklage gegen Uli Hoeneß erhoben.

Bleibt die Frage, warum einer wie Uli Hoeneß eine unvollständige Selbstanzeige einreicht, bzw. einreichen lässt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Mann, der eine halbe Weltstadt persönlich kennt und über ein solches Netzwerk an Beziehungen und Verflechtungen verfügt, es nicht auf die Reihe bringen soll, eine schlagkräftige Truppe von Anwälten und Steuerberatern zu mandatieren (es soll ja sogar ein ehemaliger Steuerfahnder dabei gewesen sein), die eine anständige Selbstanzeige hinbekommen. Zwar ist mir durchaus bewusst, dass das korrekte Erstellen einer Selbstanzeige nicht ganz einfach ist und Zeit benötigt, aber so kompliziert kann es doch nicht sein.

Über die Gründe für dieses schlampige Vorgehen kann man nur spekulieren. Aber es kann doch eigentlich nur so gewesen sein, dass Hoeneß aus irgend einem Grund unter einem gewaltigen Zeitdruck gestanden haben muss und es deshalb schnell gehen musste mit der Selbstanzeige. Sehr schnell. So schnell, dass man flüchtig etwas zu Papier geschlampt und stante pede eingereicht hat...

18

Dienstag, 25. Juni 2013, 01:35


Nachdem, was ich gestern gelesen habe, ist dort mittlerweile ein bisschen Licht ins Dunkel gekommen. Denn es lief wohl folgendermaßen ab: es gab eine erste Selbstanzeige im Januar, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aufnahm. Dann gab es im März noch eine zweite Selbstanzeige. Die erste war wohl unvollständig, die zweite offenbar dann vollständig. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind mittlerweile abgeschlossen und es wird laut Zeitungsbericht im Juli Anklage gegen Uli Hoeneß erhoben.
Ein bisschen Licht schon, führt aber ( bei mir jedenfalls ) nicht wirklich zur Erleuchtung. Meine diesbezüglichen Internetrecherchen tun dies aber auch nicht. Allerdings waren alle von mir gefundenen Quellen auch alles andere als aktuell.
Angeblich war die Selbstanzeige vom Januar zwar "plausibel" aber "nicht detailliert genug". Ich denke, dass es ja wohl genügt, wenn die Zahlen stimmen. Genauer gesagt, die sich daraus ergebende Steuerschuld darf nicht niedriger sein als die Tatsächliche. Und dies für jedes Steuerjahr des fraglichen Zeitraums . Alle anderen Details scheinen mir nicht erheblich.

Zitat

Bleibt die Frage, warum einer wie Uli Hoeneß eine unvollständige Selbstanzeige einreicht, bzw. einreichen lässt. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Mann, der eine halbe Weltstadt persönlich kennt und über ein solches Netzwerk an Beziehungen und Verflechtungen verfügt, es nicht auf die Reihe bringen soll, eine schlagkräftige Truppe von Anwälten und Steuerberatern zu mandatieren (es soll ja sogar ein ehemaliger Steuerfahnder dabei gewesen sein), die eine anständige Selbstanzeige hinbekommen. Zwar ist mir durchaus bewusst, dass das korrekte Erstellen einer Selbstanzeige nicht ganz einfach ist und Zeit benötigt, aber so kompliziert kann es doch nicht sein.
Zum Einen scheint es ja mittlerweile so zu sein, dass man beim deutschen Fiskus die Selbstanzeige zwar schätzt, aber mMn anscheinend doch sehr bemüht ist, die strafbefreiende Wirkung möglichst nicht eintreten zu lassen.
Zum anderen passieren ja regelmäßig Dinge, die man vorher so nicht für möglich gehalten hätte. Einmündend in die sich ständig wiederholende Frage , wie es denn sein kann, dass z.B. ein Politiker so schlecht beraten agieren und sich in die Bredouille bringen konnte.
Über die Gründe für dieses schlampige Vorgehen kann man nur spekulieren. Aber es kann doch eigentlich nur so gewesen sein, dass Hoeneß aus irgend einem Grund unter einem gewaltigen Zeitdruck gestanden haben muss und es deshalb schnell gehen musste mit der Selbstanzeige. Sehr schnell. So schnell, dass man flüchtig etwas zu Papier geschlampt und stante pede eingereicht hat...
..... so etwa dürfte es auch meiner Vermutung nach gewesen sein. Nach dem , was ich gelesen habe, soll Hoeneß eine Vorwarnung seiner Züricher Bank ( Vontobel ) erhalten haben über Recherchen eines "Stern" - Reporters . Was möglicher Weise Veranlassung war zu einer Hektik , die zu Lasten der Sorgfalt gegangen sein könnte.
Andererseits hätte ich aber schon erwartet, dass der Hoeneß seine Selbstanzeige längst absendebereit hätte vorbereiten lassen. Denn dass es mit dem von der Bundesregierung verhandelten Steuerabkommen mit der Schweiz wegen der schon früh zu erwartenden Ablehnung im Bundesrat nichts nichts werden würde, konnte man seit Monaten wissen....
Gruß FKS

19

Mittwoch, 26. Juni 2013, 09:42

..... so etwa dürfte es auch meiner Vermutung nach gewesen sein. Nach dem , was ich gelesen habe, soll Hoeneß eine Vorwarnung seiner Züricher Bank ( Vontobel ) erhalten haben über Recherchen eines "Stern" - Reporters . Was möglicher Weise Veranlassung war zu einer Hektik , die zu Lasten der Sorgfalt gegangen sein könnte.
Dazu habe ich gestern einen Artikel in der Süddeutschen gefunden, in dem der bekannte Journalist H. Leyendecker dies im Wesentlichen auch so darstellt.

20

Dienstag, 2. Juli 2013, 12:57

Nichts für ungut, Herr Biernot, aber meine Meinung über den Artikel von Leyendecker ist so, dass unsere Vermutungen dann lieber doch erhaben sein sollten über Bestätigungen dieser Qualität. Dennoch bin ich Ihnen dankbar für den Hinweis. Denn für mich rundet sich hier ein Bild, das mir typisch zu sein scheint für eine Branche, die davon lebt , anderen Menschen hinterherzuschnüffeln und dann nicht etwa informiert, sondern spekuliert und offenbar gezielt Gerüchte streut. Jetzt warte ich nur doch darauf, dass die Kanzlerin bei irgend einer Gelegenheit gefragt wird, wann sie was von der Steuerhinterziehung von U. Hoeneß gewusst hat.
Auch bin ich doch einigermaßen erstaunt, dass die SZ der Schnüffelbranche ein eigenes Ressort eingerichtet hat. Mit L an der Spitze versteht sich....

Ich habe mir auch mal die Mühe gemacht, alle Leserbriefe zu L's perfidem Elaborat zu lesen. Die Masse der Reaktionen war so, wie ich sie nach lesen des Artikels erwartet habe. Meine Sicht aber hat nur dieser Leserbrief getroffen :

Zitat

Zitat

Zitat

DocMind 7.6.2013 | 15:47 Uhr

Da ist er ja wieder, der Herr Leyendecker!
Wie man mit wenig Fakten dafür umso mehr Spekulation es doch schafft gewisse Botschaften in die Köpfe der Menschen zu bringen, wenn man nur die Mittel dazu hat.
Wie die Sache auch ausgeht, moralisch bleibt UH Ihnen immer voraus. Den Beweis liefern Sie regelmäßig selbst.

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Bemerkenswert auch , dass bis zu meinem Lesen nur ein eiziger den Beitrag lesenswert befunden hatte.

Gruß FKS

Verwendete Tags

Selbstanzeige, Strafanspruch

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