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Freitag, 14. Februar 2014, 18:32

"Fall Edathy" oder eher ein "Fall Staatsanwaltschaft "

Nach meinem derzeitigen Erkenntnisstand stellt sich der "Fall" so dar : Seit Oktober 2013 wusste der damalige innenminister Friedrich von dem Verdacht, dass dem damaligen SPD - MdB und Vorsitzenden des NSU - Untersuchungsausschusses des Bundestages, Sebastian Edathy , eine pädophile Neigung "zugetraut" wurde und hat daraufhin den SPD - Bundesvorsitzenden Sigmar Gabriel darüber in Kenntnis gesetzt.
Was einerseits insofern bemerkenswert ist, als der Sachverhalt ausnahmsweise einmal nicht bis zu einem Presseorgan oder einem Fernsehsender "durchgestochen" wurde , wie man das strafbewehrte, wie Pflicht vergessende Handeln von Staatsdienern in Fachkreisen verharmlosend bezeichnet .
Unbeschadet meiner Überzeugung, dass ich dieses Vorgehen von Friedrich für durchaus verantwortungsvoll erachte, selbiges aber gleichwohl Rechtsfragen aufwirft : Wer hatte auf welcher Rechtsgrundlage den Innenminister informiert, und auf welche Rechtsgrundlage konnte Letzterer die Weitergabe der Information an Gabriel stützen.
Zumal dann ja auch anscheinend der Beschuldigte unterrichtet worden sein muss. Was ich für meine Person zwar auch nicht beanstande, ich mich aber schon frage, wie sich dieses Vorgehen ermittlungstaktisch vertreten lässt .

Und mir schon gar nicht dazu zu passen scheint, dass man dem Beschuldigten Monate später per Durchsuchungsbeschluss alle möglichen Domizile auf den Kopf stellt. Und dies dann unsensibler Weise auch noch so, dass die Presse, wenn nicht gar dann letztlich doch noch vorzeitig informiert , mit so beflissener Eile unterrichtet wurde, dass sie schon am Nachmittag des gleichen Tages den Fall in die Öffentlichkeit bringen konnte.

Ich meinerseits dagegen dezidiert der Auffassung bin, dass es bei dem ebenso "delikaten" , wie anscheinend aber doch eher geringfügigem Schuldvorwurf nach meiner Überzeugung angezeigt, wenn nicht sogar geboten gewesen wäre, mit Zurückhaltung vorzugehen und die Information der Öffentlichkeit auf das Minimum beschränken , das der Strafverfolungsbehörde nach Gesetz auferlegt ist. Wobei für die von mir vermutete "Geringfügigkeit" nicht nur die öffentliche Einlassung des Beschuldigten spricht, dass ihm die Staatsanwaltschaft " keine strafbare Handlung vorwerfe" , sondern auch Gabriel und Oppermann mit sinngemäß gleich lautenden Äußerungen zitiert werden.

Gleichwohl dies aber andererseits ein Irrtum sein müsste, da alles , was nicht srtafbar ist, die Staatsanwaltschaft einen feuchten Kehricht angeht und wenn sie sich dann schon illegal betätigen würde, eine Weitergabe dies bezüglicher Informationen an den Innenminister oder andere Dritte um so mehr ein illegales Handeln bedeuten würde.

Alles in allem aber dürfte der Schuldvorwurf jedenfalls nicht so gravierend und ein dem entsprechend sensibles Vorgehen angezeigt gewesen sein. Dass man von einem solchen wohl nicht ausgehen kann, begründet den Verdacht, dass auch in diesem Fall eine ganze Reihe fragwürdiger bis rechtswidriger Vorgehensweisen der Justiz eine Fortsetzung gefunden hat.

Hier wäre insbesondee auch der Fall der ehemaligen Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen zu nennen, die anscheinend geltendes Recht gebrochen hat, indem sie Beschuldigte unter Druck gesetzt hat, um sie auf diese Weise zu Angaben zu zwingen, zu deren Verweigerung diese bekanntlich ein Recht haben. Oder Beschuldigte mit Androhung von Haft / Untersuchungshaft rechtswidrig weich zu kochen versucht hat : " Entweder zahlen Sie die hinterzogenen Steuern und noch einmal das Doppelte oben drauf oder sie gehen ins Gefängnis. " Dass die Frau ihre Drohungen wahr gemacht hat, belegt dieses ( hier möglicher Weise nur sinngemäß wiedergegebene Zitat ) : " Man stellt sich ja nicht vor, was vier Wochen Untersuchungshaft aus einem Menschen machen können. Ich habe die Beschuldigten danach fast nicht wiedererkannt. Die darauf folgenden Verhandlungen verliefen sehr geschmeidig". So jedenfalls in einer Darstellung, die in Günther Jauchs Sendung am letzen Sonntag Abend ( 09.02.2014 ) gezeigt wurde und auf Zitaten aus einmal Artikel der Wochenschrift "DIE ZEIT" basiert hat. Frau Lichtinghagen, die als Gast in der Sendung das Ganze erst einmal widerspruchslos hingenommen hatte, äußerte sich erst auf erst auf kritische Nachfragen von Jauch. Aber auch dabei hat sie nur insoweit reagiet, als sie darauf hingewiesen hat, dass man Anlaß hatte, Flucht - oder Verdunklungsgefahr zu besorgen und nicht etwa sie selbst , sondern ein Richter über Ihren Antrag auf Untersuchungshaft zu entscheiden gehabt habe. Was zwar zutreffend gewesen sein dürfte, ich aber zu Gunsten des erkennenden Richters einmal davon ausgehe, dass die Staatsanwätin seiner Zeit den wahren Zweck ihres Antrags auf Anordnung von Untersuchungshaft verschwiegen hat. Wohl wissend, dass der Richter ihren Antrag zurückweisen würde, wenn sie dessen wahren Zweck offenbart hätte der ja nun den Einlassungen entsprechend nicht etwa darin bestand einer Flucht- oder Verdunllunsgefahr vorzubeugen, sondern in erster Linie Darauf gerichtet war, die Beschuldigten weich zu kochen für die Deals , die sich die Frau Staatsanwältin ausgedacht hatte.

Für mich ist unfassbar, wie diese Frau unter den Augen der Öffentlichkeit über Jahre agieren konnte und wie diese Frau nun auf längst gebotene Vorhalte reagiert hat. Aber was bedeutet das schon. Immerhin gibt es Zunftlinge des schreibenden Gewerbes, die hier sogar Beifall zollen :
http://www.fr-online.de/tv-kritik/tv-kri…4,26142002.html

Im Übrigen : Im Zusammenhang mit Fragen zur Verhaftung von Klaus Zumwinkel , insbesondere dem so genannte "Durchstechen" von Informaionen an Medien , um es diesen zu ermöglichen, rechtzeitig vor Zumwinkels Haus präsent zu sein , äußerte sich Frau Lichtinghagen zu der Möglichkeit, dass einer ihrer Mitarbeiter verantwortlich gewesen sein könne, so : " Das kann ich definitiv ausschließen ...."
Hier aber sollte selbst der argloseste Mitbürger erkennen , dass man solches nur dann ausschließen kann, wenn man den Täter kennt. Dann aber hätte die Frau Staatsanwältin diesen seiner Bestrafung zuführen müssen, es sei denn , dass Sie selbst der Täter gewesen wäre....

Womit sich jeder weitere Kommentar erübrigen dürfte.

Gruß FKS

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Sonntag, 16. Februar 2014, 09:44

Die näheren Begleitumstände sind mir nicht bekannt und mir ist die Zeit ehrlich gesagt auch zu kostbar um sie für hoch dotierte Wichtigtuer wie in der Politik und Kirche zu vergeuden. Erstaunlich aber, welchen Bahöl, schier fast geradezu dankbar, nicht nur die Medien jedesmal veranstalten, sondern auch die Gesellschaft reflektiert. Gerade so, als ob dies in den letzten Jahrzehnten in der Politik und Kirche noch nie dagewesen wäre. Die gegenseitige Schuldzuweisung und die Versuche eigene Verfehlungen zu verbergen und dafür den Versuch zu unternehmen die Gegenseite vorzuführen bzw. anzuschütten, gehört doch seit jeher zum existentiellen Tagesgeschäft der Parteipolitik - und dies ohne Ausnahme quer durch alle politischen Lager.

Ein Ringelspiel und Gezänk wie im Kindergarten auf Kosten des Steuerzahlers. Statt Ermittlungsbehörden und Gerichte mit allfällige Strafbeständen zu befassen, so wie es bei "Normalbürgern " ebenso abläuft treten dann aus dem Reihen des "Kaders" selbsternannte Moralaposten ins gefällige Scheinwerferlicht und erteilen Weisungen und üben sich in überheblicher Selbstjustiz. Die Damen und Herren meinen zwar am "Olymp" zu wohnen, stammen aber allesamt aus Athen. Da die Zahl der Schwachköpfe aber auch psychisch labile oder Kranke zu der m.E. Pädophile ebenso zählen, eher eine konstante Größe ist, finden sich diese Leute natürlich anteilsmäßig und wenig erstaunlich auch am scheinbaren "Olymp"...

Diesen Mißstand bei den zuständigen Stellen kundig zu machen und im üblichen Verfahrensgang zu beseitigen ist aber m.E. nicht Aufgabe der Politik sondern der amtlichen Institutionen in einem Rechtsstaat. Nicht, dass dies in Österreich anders wäre wie der jüngste Aufreger hier zeigt: http://diepresse.com/home/politik/innenp…Zeugen-bekannt-

Hierzulande geht man sogar noch einen Schritt weiter und animiert mit Instrumenten (wie einst die der Stasi), Nachbarn und Neider zum Ausspähen, selbstverständlich auch politische Kontrahenten mit unserem Steuergeld, Strohfeuer in deren Fehden auf Kosten des Gemeinwohles auszutragen. Und der Erfolg: http://oesterreich.orf.at/stories/2631103/
Wie gängelbar doch unsere Gesellschaft heute bereits ist!

Wie vorbildlich dagegen dies doch einst formuliert war:

Die Gebote des Rechts sind folgende:

Ehrenhaft leben, niemanden verletzen,
jedem das seine gewähren.
Codex Iuris Civilis (529 n.Chr)
Institutionen, 1. Buch, I. Titel, Vers 3

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Sonntag, 16. Februar 2014, 11:01

Mir fehlt in dieser Angelegenheit noch der nötige Überblick, um mir ein abschließendes Urteil bilden zu können. Allem Anschein nach ist es ja nicht etwa so, dass es hier eine undichte Stelle gab, sondern gleich viele. Um nicht zu sagen: alle. Die Staatsanwaltschaft plaudert es dem Innenminister, der wiederum dem Gabriel. Der dem Oppermann. Der braucht sich anscheinend auch nur formlos per Handy beim BKA-Chef zu erkundigen, worauf dieser bereitwillig Auskunft erteilt. Dem "Verdächtigen", also Edathy, wird es dann natürlich auch noch von irgendwem gesteckt, damit er in aller Ruhe professionell seine Festplatten überschreiben (lassen) kann, sodass auch wirklich alle Beweise für etwaige Straffälligkeiten vernichtet sein dürften. Nicht zu vergessen die Presse, der man auch noch rechtzeitig Bescheid gesagt hat.

Warum tut sich der Mensch so schwer damit, Geheimnisse nicht weiterzuerzählen? Ist es eigenes Geltungsbedürfnis, also Wichtigtuerei, um anderen zu zeigen, dass man sich in gut informierter Position befindet? Oder legen die Eliten (oder die sich dafür halten) in diesem Land sich etwas eigenwillige Normen zurecht, nach denen es ok ist, Geheimnisse zu verraten, solange dies nur innerhalb der Elite geschieht?

Ich jedenfalls habe schon auch Mitleid mit Edathy. Gestern im TV wurde sinngemäß berichtet, man könne ihm bis jetzt kein strafbares Vergehen nachweisen. Es scheint offenbar völlig untergegangen zu sein, dass man ihm strafbare Vergehen noch nicht einmal vorwirft! Dafür, ihn persönlich und politisch für alle Zeiten abzusägen, scheint es aber gereicht zu haben. Dass die Unschuldsvermutung eine wichtige Rolle in unserem Rechtssystem spielt, interessiert anscheinend auch niemanden mehr.

Wobei übrigens auch noch darüber zu diskutieren wäre, wie man den Besitz kinderpornographischen Materials eigentlich feststellen will, bzw. ab welchem Umfang des Materials man sanktioniert. Ich stelle mir das nicht gerade einfach vor...

Beim zurückgetretenen Agrarminister, bei dem ich noch am ehesten hehre Motive erkennen kann, gilt das Gleiche. Denn dass man einen, gegen den wegen solcher Verdächtigungen ermittelt wird, lieber nicht in einer Spitzenposition in der neuen Regierung haben wollte, leuchtet mir ein. Was ja übrigens auch nicht im Sinne der Kanzlerin gewesen sein konnte, man also die Indiskretion Friedrichs als Gefallen für sie werten kann. Als "Dank" dafür dann eiskalt fallen gelassen zu werden, ist bestimmt auch nicht einfach zu verdauen.

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Freitag, 21. Februar 2014, 17:37

Nichts für ungut, aber unsere bisherige Diskussion wird weder der zur Diskussion gestellten Sache, noch den betroffenen Personen gerecht. Meinem Anteil daran versuche ich jetzt einmal dadurch gerecht zu werden, dass ich erst einmal eine rein rechtliche Bewertung der Vorgänge vornehme, der natürlich niemand zustimmem muss.


Einleitend möchte ich vorausschicken , dass der damalige Bundesinnenminister Friedrich von seinem Staatssekretär , der seinerseits vom BKA - Präsidenten Ziercke über die Angelegenheit Edathy informiert worden war, über den "Fall" informiert wurde . Und dies alles, bevor die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover damit befasst war und dass Ziercke im Rahmen seiner Information die Bewertung des BKA wiedergegeben hatte , dass das in der Angelegenheit Edathy vorliegende Material "strafrechtlich irrelevant" sei.


Nun frage ich mich, warum der Ziercke es dann überhaupt für notwendig gehalten hat, das Innenministerium zu informieren und warum er dann nicht wenigstens den Minister persönlich informiert hat. Denn wenn es alle tatsächlichen oder vermeinlichen Experten es für völlig korrekt erklären, dass Ziercke das Bundesministerium des Innern informiert hat, dann frage ich mich nach Sinn und Zweck einer solchen Information, wenn denn der Minister davon keinen Gebrauch machen darf. Und so mag das Handeln von Friedrich vielleicht den Tatbestand des Geheimnisverrats erfüllen, aber gleichzeitig liegen doch hinreichende Rechtfertigungsgründe geradezu auf der Hand, so dass eine Schuldfrage doch klar zu verneinen ist.


Und der von Friedrich informierte Gabriel hat sich schon gar nicht einer Straftat schuldig gemacht. Oder sind wir jetzt ezwa mittlerweile schon so weit, dass es nur Pressefritzen gestattet ist, Informationen weiterzugeben , zu deren Weitergabe der Informationsgeber nicht befugt war ?


Auch Oppermann kann man keine strafbare Handlung vorwerfen. Geradezu grotesk die Meinung, er habe den Ziercke nicht anrufen dürfen. Denn wie jeder andere Bürger dieses Landes darf doch wohl auch ein Herr Oppermann jeden beliebigen Bürger und somit natürlich auch den BKA - Präsidenten anrufen. Und auch fragen kann er den , was er will. Wenn also der Herr Kubicky, den ich durchaus schätze, den Oppermann angezeigt hat wegen "Anstiftung zum Geheimnisverrat" dann fällt mir dazu nichts Höfliches mehr ein. Weil nämlich der Tatbestand einer Anstiftung schon einmal nur dann gegeben ist, wenn der Angestiftete die Tat begangen hat. Kubicky also logischer Weise den Herrn Ziercke wegen Geheimnisverrats hätte anzeigen müssen.


Bezüglich der Möglichkeit, dass jemand den Edathy gewarnt hat, so wäre auch dies mMn nicht strafbar. Wenn aber doch, warum ist es dann nicht strafbar, dass ein Journalist den Andreas Brehme anruft und ihn zu einer Stellungnahme auffordert in Bezug auf die Behauptung er ( Brehme ) habe Steuern hinterzogen und dies dann auch noch am darauffolgenden Tag trotz Brehmes Dementi veröffentlicht. So getan von dem "angesehenen Journalisten" ( Entschuldigung Herr Biernot, aber das muss jetzt sein ) der Süddeutschen Zeitung Leyendecker.


Soviel zu der rein rechtlichen Seite der Angelegenheit. Wobei ich mich über die Fehler der Staatsanwalschft erst einmal nicht weiter äußere und mich darauf beschränke meine Betrübnis darüber zu bekunden, dass ich für den, das Fehlverhalten von Staatsanwaltschften betreffenden Teil meines Eingangsbeitrags in den bisherigen Reaktionen leider überhaupt keine konkrete , kritische Anmerkung finde. Die im Übrigen ja durchaus nicht zustimmend hätte sein müssen ...


Gruß FKS


PS : Zu den über die rein stafrechtliche Betrachtung hinaus gehenden Aspekte und die Würdigung des Verhaltens eines jeden Beteiligten, einschließlich dem des Herrn Edathy dann später gerne mehr. Wenn es denn möglich ist, sich erst einmal auf die Frage nach der Strafbarkeit der diversen Handlungen zu konzentrieren.

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